Förderprogramm „Soforthilfe Sport“
Durch das Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ stellt das Land NRW für existenziell in Not geratene Vereine zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro bereit. Dabei wird für eine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 60% des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000,- EUR gewährt. Antragsberechtigt ist jeder Weiterlesen …
