Förderprogramm „Soforthilfe Sport“

Durch das Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ stellt das Land NRW für existenziell in Not geratene Vereine zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt zehn Millionen Euro bereit.

Dabei wird für eine im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 60% des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000,- EUR gewährt.

Antragsberechtigt ist jeder Sportverein der Mitglied in einer Mitgliedsorganisation des Landessportbundes NRW ist. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben.

Der Beantragungszeitraum endet am 15.03.2021.

Hier ein Link zur Seite des LSB:

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw