1. Allgemeine Voraussetzungen
In Abstimmung mit dem Sportverband Haan besteht Einvernehmen, die Richtlinien für die Durchführung der Sportlerehrung neu zu fassen. Die Stadt Haan und der Sportverband Haan vereinbaren, die Sportlerehrung gemeinsam zu organisieren und durchzuführen.
Die Anträge zur Sportlerehrung werden durch Haaner Sportvereine oder durch Haaner Bürger, die ihre Leistungen in auswärtigen Vereinen erbracht haben, an die Stadt Haan und den Sportverband Haan in einer noch zu festzulegenden Frist gestellt.
Die Anträge auf Ehrung werden durch eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Stadt Haan und des Sportverbandes bewertet und basierend auf einer den nachstehenden Regelungen entsprechenden Auswahl zur Ehrung vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Durchführung ist eine Zweiteilung wie folgt vorgesehen:
 Im zweijährigen Turnus wird eine zentrale Sportlehrung für besondere sportliche Leistungen entsprechend der Ziffer 3 dieser Richtlinien durchgeführt.
 Jährlich wird eine dezentrale Sportlerehrung durchgeführt, bei der Kreismeister- und Bezirksmeistertitel in den Kinder- und Jugendklassen sowie parallel dazu Aufstiege in Verbands- und Oberliga-Klassen geehrt werden.

2. Personenkreis der zu Ehrenden
Aktive Sportler
 Sportler mit Mitgliedschaft in Haaner Turn- und Sportvereinen
 Haaner Bürger mit Mitgliedschaft in einem auswärtigen Sportverein
Vereinsvertreter
 Vereinsführende Personen, Übungsleiter- und Betreuer/innen, die sich um den Haaner Sport in besonderer Weise verdient gemacht haben, die Tätigkeit sollte sich mindestens über 7 Jahre erstrecken.
 Natürliche oder juristische Personen, die sich um den Haaner Sport verdient gemacht haben.

3. Vorgaben für die zentrale Ehrung
a) Aktive Sportler (Einzelsportler und Mannschaften)

 Teilnahme an Europa-, Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen
 Teilnahme an Deutschen Meisterschaften (mit Qualifikation, ohne Qualifikation Rang
1 bis 15)

 1.bis 3. Platzierung bei:
Rheinland Meisterschaften, Nordrhein-Westfalen Meisterschaften und Westdeutschen Meisterschaften
 Nach Aufstiegen in die Verbands- bzw. Oberliga mit 1. bis 3. Platzierung
 Weitere herausragende Leistungen, Erfolge bei überregionalen, nationalen oder internationalen Pokalwettbewerben.
b) Vereinsvertreter

Vereinsvertreter/innen können auf Vorschlag ihres Vereins oder Verbandes für ihre Tätigkeit geehrt werden. Die Tätigkeit sollte sich über mindestens 7 Jahre in der Vereins oder Verbandsarbeit erstreckt haben. Es ist eine kurze schriftliche Begründung vorzulegen. Zwecks Berücksichtigung die Vereinsgrößen ist folgende Staffelung vorgesehen:
 Sportvereine mit bis zu 500 Mitgliedern können zwei Vereinsvertreter benennen.

 Für jede zusätzlich angefangene 500 Mitglieder kann ein/e weitere/r Vereinsvertreter/in vorgeschlagen werden.
c) Natürliche oder juristische Personen, die sich um den Haaner Sport verdient gemacht haben
Hiermit können sowohl Persönlichkeiten als auch Institutionen oder Unternehmen geehrt werden, die sich ohne Vereinszugehörigkeit besonders um den Haaner Sport verdient gemacht haben.

4. Rahmen der Veranstaltung
 Nach Festlegung der zu ehrenden Kandidaten werden Termin und Ort der Sportlerehrung gemeinsam zwischen Stadt Haan und Sportverband Haan abgestimmt.
 Die Bewertungskommission behält sich unter Beachtung der jeweils geltenden Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung vor, die Anzahl der zu Ehrenden für die jeweilige Veranstaltung festzulegen.
 Das Festprogramm mit Ansprachen, den Ehrungen, einem Rahmenprogramm und ggf. einer Bewirtung werden in gemeinsamer Abstimmung geplant.
 Kostenplanung und Finanzierung sind vorab sicherzustellen. Hierbei ist zu beachten, dass im Nothaushalt aufgrund des Charakters der Freiwilligkeit der Aufgabe eine Bezuschussung durch städtischen Haushaltsmittel nicht möglich ist.
 Jede/r zu ehrende Sportler/in wird nur einmal mit einer Urkunde ausgezeichnet, unabhängig ob sie/er in einer oder mehreren Sportarten, im ersten und/oder zweiten Jahr den Titel erkämpft hat.
 Bei Mannschaftsehrungen wird die gesamte Mannschaft eingeladen. Jede/r Sportler/in sowie die Trainer/Betreuer/innen erhalten eine Urkunde.
 Vereinsvertreter/innen werden mit einer Urkunde ausgezeichnet und erhalten unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeit ein Präsent. Die hervorzuhebenden Leistungen für den Vereins- oder Verbandssport werden verlesen. Im Einzelfall können wegen außergewöhnlicher Leistungen der Sportler oder Vereinsvertreter besondere Ehrungen ausgesprochen werden.
 In Ausnahmefällen werden Persönlichkeiten, Institutionen oder Unternehmen geehrt, die sich besonders um den Haaner Sport verdient gemacht haben.
 Mit den zu ehrenden Sportlern oder Vereinsvertretern werden jeweils die zuständigen Vereinsvorsitzenden, Abteilungsleiter/innen, Trainer- und Betreuer/innen eingeladen.
Die Geehrten können von Familienangehörigen begleitet werden.

5. Vorgaben für die dezentrale Ehrung
Aktive Sportler/innen (Einzelsportler/innen und Mannschaften)
Einzelsportler/innen und Mannschaften werden geehrt, wenn sie nicht die unter Punkt 3a
aufgeführten Bedingungen erfüllen. Hier sind es Titelträger/innen auf Kreis- und Bezirksebene. Es geht um
 Meistertitel für den Bezirk und Kreis
 Aufstieg in die Verbands- oder Oberliga
 Besondere sportliche Erfolge, die eine Würdigung verdienen.

Rahmen der Veranstaltungen
Der Verein meldet seine Kandidaten für die Ehrung durch die Stadt Haan und den Sportverband. Die Bewertungskommission prüft die Erfüllung der Bedingungen. Wichtig ist, dass der Sportverein den Antrag stellt. Die Ehrung wird bei Veranstaltungen des Vereins (Mitglieder- oder Abteilungsversammlung, Meisterschaftsfeier usw.) durchgeführt. Vom Verein ist darauf zu achten, dass möglichst viele Sportler/innen zum Termin erscheinen. Für die Einladungen sorgt der gastgebende Verein.
Zwecks Durchführung zeitnaher Ehrungen wird vorgesehen, dieses für Ballspielarten nach Abschluss der Saison und Aufstiegsqualifikationen im ersten Halbjahr durchzuführen.
In Sportarten, deren Saison im Kalenderjahr endet, sind die Ehrungen im 2. Halbjahr vorzunehmen. Das Programm der Ehrung erfolgt in Abstimmung zwischen Verein, Stadt und Sportverband.
Der Bürgermeister regelt die Stellvertretung durch die Stadt, der Sportverband wird durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten. Die Kosten für die Veranstaltung trägt der Verein.
Jede/r zu ehrende Sportler/in erhält nur eine Urkunde unabhängig davon, ob er einen oder mehrere Titel errungen hat.
Bei den Mannschaftsehrungen wird die gesamte Mannschaft eingeladen, jede/r Sportler/in sowie Trainer- und Betreuer/innen erhalten eine Urkunde. Präsente der Stadt Haan können überreicht werden.

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