Corona-Update 7/2022
Gestern hatten wir Sie über Änderungen der ab dem 09.02.2022 gültigen Corona-Schutzverordnung informiert. Das Gesundheitsministerium hat dann gestern Nachmittag noch eine Präzisierung/Klarstellung vorgenommen, über die wir Sie hiermit informieren: Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert. Aber dies gilt nur, wenn Sie über einen Schultest, oder einen Bürgertest oder einen beaufsichtigten Selbsttest (vor Weiterlesen …
