Wie bereits aus der Presse bekannt sein dürfte, wurde heute die seit dem 13.01.2022 gültige Coronaschutzverordnung fortgeschrieben. Sie ist wie immer hier zu finden:
Die wesentlichen Veränderungen beziehen sich auf die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei größeren Veranstaltungen drinnen und draußen und haben damit auch für den Sport in NRW Relevanz.
Es werden Regelungen vorgenommen für Veranstaltungen mit mehr als 750 Zuschauern, wobei
- in Innenräumen eine Auslastung von maximal 30% der Höchstkapazität, maximal 4.000 Personen und
- im Freien eine Auslastung von maximal 50% der Höchstkapazität, maximal 10.000 Personen zugelassen sind. (s. § 4 (5a) CoronaSCHV)
Unsere beigefügte aktualisierte Übersichtstabelle berücksichtigt diese Veränderungen.
Die Gültigkeit der Verordnung endet am 09.02.22, sodass wir uns in der kommenden Woche mit einem neuen Update melden werden.
Bis dahin wüschen wir Ihnen und allen Vereinen weiterhin Ausdauer und Durchhaltevermögen sowie insbesondere Gesundheit.