
Corona-Update 19/2021
Am 03.07.2021 tritt erneut eine Änderung der CoronaSchVO in Kraft, die eine wichtige Neuerung für den Schwimmsport in Hallenbädern bringt 210702_coronaschvo_ab_03.07.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf (mags.nrw) . In der Inzidenzstufe 1 gilt bei gleichzeitig landesweiter Inzidenzstufe 1 (das ist derzeit in allen Städten und Kreisen in NRW der Fall, verbindliche Auskunft hierzu unter Coronaschutz – die wichtigsten Informationen zu weiterlesen…