Corona-Update 16/2021

Corona-Update 16/2021

Unser Corona-Update 15/2021 richtete sich an die Tennisverbände und Stadt- und Kreissportbünde. Zur mitgeteilten Bewertung von Tennis als kontaktfreiem Sport liegt nun auch der entsprechende Verordnungstext vor, der auch für andere Sportarten von Bedeutung ist. Die Verordnung gilt ab dem 5. Juni 2021 und bietet nun mehr Sicherheit für das Miteinander von Vereinen, Bünden und Kommunen vor Ort hinsichtlich der Definition von „kontaktfreiem Sport“. Der entsprechende Passus lautet:

„Als kontaktfreie Sportarten gelten Sportarten, bei deren Ausübung typischerweise kein Körperkontakt stattfindet, zum Beispiel Golf und Tennis einschließlich Doppel.“ (§14 (2) Ziffer 6 CoronaSchVO)

Da es sich um eine beispielhafte Aufzählung handelt, ergibt sich eine Übertragbarkeit auf andere Sportarten wie zum Beispiel Tischtennis oder Badminton.

Darüber hinaus hat es weitere Änderungen in der CoronaSchVO gegeben, die Sie in der beigefügten Fassung anhand der gelben Markierungen leicht nachvollziehen können. Die bereinigte aktuelle Version der CoronaSchVO finden Sie hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210602_coronaschvo_ab_05.06.2021_lesefassung.pdf