Corona-Update 17/2021

Corona-Update 17/2021

Heute wenden wir uns mit den versprochenen Informationen für die Bereiche außersportliche/außerschulische Kinder- und Jugendarbeit/Bildungsangebote an Sie. Dazu zählen auch die von vielen Vereinen, Bünden und Verbänden durchgeführten Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Die Informationen wurden von der Sportjugend NRW zusammengestellt und den Fachkräften für Jugendarbeit in unseren Mitgliedsorganisationen und weiteren jugendspezifischen Verteilern zugestellt.

Uns ist wichtig, auch Sie darauf aufmerksam zu machen, dass dieser wichtiger Arbeitsbereich des organisierten Sports parallel zum Sportbetrieb wieder Entfaltungsmöglichkeiten erhält. Diese sind aus unserer Sicht nach der langen Phase des Lockdowns von hoher Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land. Unverändert versuchen wir derzeit deswegen auch, mit dem Schulministerium eine Sonderförderung von Vereinsmaßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit in den Sommerferien und darüber hinaus zu erreichen. Über die Ergebnisse halten wir Sie informiert.

Die Hinweise hat die Sportjugend für Sie in der beigefügten Tabelle zusammengefasst. Bitte beachten Sie wie schon bei der Orientierungshilfe zum Sportbetrieb,

  • dass einerseits die Lockerungen von Stufe 3 bis 1 jeweils „mitgenommen“ werden und
  • dass andererseits Auflagen der vorherigen Stufe ebenso „mitgenommen“ werden, solange sie in der nächsten Stufe nicht ausdrücklich als wegfallend genannt werden.

Folgende allgemeinen Hinweise:

Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind wieder möglich!

Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Präsenz zulässig, inkl. ein- oder mehrtägiger Ferienfreizeiten. Die Angaben in der Coronaschutzverordnung hierzu sind allerdings nicht detailliert: Wir raten deshalb dazu, Einzelheiten wie z.B. Verpflegung (Selbstverpflegung, Grillen, Buffets,…) mit der Unterkunft zu klären.

Sollte die Freizeit / Ferienreise außerhalb von NRW stattfinden, gelten die Bestimmungen des Zielortes /-landes. Näheres finden Sie in der Übersicht im Anhang. Unter folgendem Link

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/haeufig-gestellte-fragen-faq-unserer-sportvereine/sportjugend

finden Sie des Weiteren:

  • Ein Musterhygiene- und Testkonzept für Ferienfreizeiten mit Anregungen und Hinweisen, die ggf. zu beachten sind, um Sommerfreizeiten infektionssicher zu gestalten (inkl. Hinweise zu Verpflegung und Sanitäranlagen)
  • Eine Vorlage für das Einverständnis zu einem Schnelltest
  • Eine Orientierungshilfe vom Landesjugendring zum Thema „Sommerferien und Corona“

Kooperationen im außerunterrichtlichen Schulsport sind wieder möglich!

Bei einem lokalen Inzidenzwert unter 100 ist der Sport- und Schwimmunterricht der Schulen in Präsenz zulässig. Im außerunterrichtlichen Schulsport dürfen AGen (z. B. im Ganztag), Schulsportgemeinschaften/ Trainingsgruppen und schulsportliche Wettbewerbe schulintern und in festen Gruppen stattfinden. Näheres finden Sie unter dem vorgenannten Link sowie unter www.schulsport-nrw.de.

Für Fragen zu Ferienfreizeiten wenden Sie sich bitte an chantal.jakstadt@lsb.nrw , für Fragen zur außerschulischen/außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit/Bildungsarbeit im Sport an susanne.ackermann@lsb.nrw .

Übersicht der aktuellen Regelungen für KiJu_CoronaSchVO_28 05 21