Abgabefrist für den Antrag Förderung der Übungsarbeit bis zum 30.06.2021 verlängert
Sehr geehrte Damen und Herren, in Absprache mit der Staatskanzlei des Landes NRW wurde die Antragsfrist für das Förderprogramm „Förderung der Übungsarbeit“ bis zum 30.06.2021 verlängert. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Weiterlesen …
