22. Corona-Update vom 16.09.2020

Seit dem 16.09.2020 gilt die aktualisierte Coronaschutzverordnung in NRW. Wir nehmen dies zum Anlass, Ihnen ein weiteres Corona-Update zukommen zu lassen:

 

  1. Neue Coronaschutzverordnung

Am 16.09.2020 ist die neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 30.09.2020.

 

Anders als bei den letzten Aktualisierungen gibt es eine deutliche Veränderung bezüglich der zulässigen Anzahl von Zuschauern im Spiel- und Wettkampfbetrieb:

 

–       Zum einen bleibt es bei der Zulässigkeit von 300 Zuschauer*innen, bei der die einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden muss.

–       Zum anderen ist eine Zuschauerzahl zulässig, die bis zu einem Drittel des maximalen Fassungsvermögens der jeweiligen Sportstätte liegt. Hierfür muss der zuständigen Behörde ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept (ab 500 inklusive Konzept für An-/Abreise) vorgelegt werden. Bei mehr als 1.000 Zuschauern*innen muss das Konzept von der örtlichen Gesundheitsbehörde genehmigt und von diesem zusätzlich vorab zum Einverständnis dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorgelegt werden.

–       Für die Durchführung von Spielen der Bundesligen der Teamsportarten gelten Sonderregeln, die den aktualisierten Hygiene- und Infektionsschutzstandards (s. u.) zu entnehmen sind.

 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der DOSB bereits die Entwicklung eines allgemeinen Hygiene-Rahmenkonzeptes für Sportveranstaltungen in Auftrag gegeben hat – wir halten Sie dazu informiert. 

 

Im Trainings- und Wettkampfbetrieb behält die 30-er Regelung bei den Kontaktsportarten zwar weiterhin grundsätzlich Gültigkeit. Sie wird aber dahingehend ergänzt, dass bei Spielen von zwei Mannschaften die laut Verbandssatzung bzw. Spielordnung zulässige Zahl der Spieler*innen erlaubt ist, auch wenn diese mehr als 30 beträgt. Damit ist z.B. auch Rugby nun wieder voll spielfähig.

 

Die LSB-Leitfäden für Vereine und Trainer*innen/Übungsleiter*innen haben wir aktualisiert. Wie gewohnt finden Sie die Coronaschutzverordnung, die ergänzten Hygiene- und Infektionsschutzstandards, die genannten Leitfäden und weitere Informationen auf unserer Internetseite: LINK zur Übersichtsseite

 

 

  1. Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung des Bundes

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juli 2020 im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2020 die Bereitstellung von „Zuschüssen für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe“ in Höhe von 100 Millionen Euro beschlossen. Eine Antragstellung bei der Zentralstelle ist bis spätestens zum 30. September 2020 möglich. Die Förderrichtlinie haben wir als Anlage beigefügt.

 

 

III. Zinsgünstige Förderkredite zur Stärkung der sozialen Infrastruktur Nordrhein-Westfalens

Das Programm „NRW.BANK. Gemeinnützige Organisationen“ bietet von der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtungen zinsgünstige Förderdarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr an. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und Verbände. Die Darlehensvergabe erfolgt im Hausbankenverfahren. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 800.000 Euro, die Laufzeiten liegen bei bis zu zehn Jahren. Das Programm kann ab sofort abgerufen werden. Es ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

  1. Landesregierung sagt zusätzliches Hilfspaket von 15 Millionen Euro zu

Durch die fehlenden Zuschauer*innen bei Wettkämpfen und Spielen haben zahlreiche Vereine unterhalb der Profiligen mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen, weil diese Einnahmen den Großteil ihres Umsatzes ausmachen. Die Landesregierung wird zur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten dieser Vereine ein zusätzliches Hilfspaket auflegen. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen.

 

 

  1. Soforthilfe Sport in NRW läuft weiter!

Bis zum 15.11.2020 können Vereine und Mitgliedsorganisationen bei Corona-bedingten Liquiditätsengpässen über das Förderportal des LSB NRW weiterhin Anträge zur Unterstützung stellen.

 

 

Nach wie vor erreichen den LSB zahlreiche Anfragen zur Umsetzung von Vereinsangeboten. Wir möchten Sie erneut bitten, alle Verantwortlichen im Sport in NRW zu motivieren, durchzuhalten und weiterhin an Vereinsvorstände, Trainerinnen und Trainer sowie Sportlerinnen und Sportler zu appellieren, die aktuellen Corona-AHA-Regelungen einzuhalten. So können wir unseren Teil dazu beitragen, dass es nicht zu weiteren Beeinträchtigungen und Einschränkungen des Sports und des öffentlichen Lebens in NRW kommt.

 

 

Ihr                                Ihr

Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen

Präsident                      Vorstandsvorsitzender