Update Sportförderprogramme

Gern informieren wir Sie hiermit im Namen des Landessportbund NRW zu verschiedenen aktuellen Themen.

I. Sportstättenförderung

Den Sachstand zu den verschiedenen Förderprogrammen haben wir im aktualisierten Schaubild noch einmal zusammengefasst.

a. Landesprogramm zur Stärkung der Sportinfrastruktur (600 Mio. Euro):

Das Land NRW erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie, die als Grundlage für drei verschiedene Förderaufrufe mit einem Volumen von je 200 Mio. Euro dient (Vereinssportstätten, kommunale Bäder, sonstige kommunale Sportanlagen).

Die Förderrichtlinie soll Ende des 1. Quartals 2026 zusammen mit dem Förderaufruf für die vereinseigenen Sportstätten veröffentlicht werden.

Förderaufruf 1: Vereinseigene Sportstätten

Inhalt und Verfahren orientieren sich stark am Programm „Moderne Sportstätte 2022“. Hier fließen auch die Ergebnisse aus der durchgeführten Evaluation sowie aus Resonanzrunden mit Stadt- und Kreissportbünden und Fachverbänden ein.

Nach aktuellem Stand ist von folgenden Änderungen auszugehen:

  • Mindestinvestitionsvolumen eines Förderprojekts = 50 TSD Euro (Vorgabe des Bundes)
  • Pauschale Förderhöhe von 50% bei Sportvereinen mit Verantwortung für „Dach und Fach“ der Sportstätte (ansonsten grundsätzlich dieselben Förderquoten wie beim Vorgängerprogramm)
  • Möglichkeit der Weiterleitung nicht ausgenutzter Fördermittel auf Kreisebene zwischen den Gemeinden

Nach Veröffentlichung des Aufrufs sind Informationsveranstaltungen ab Mai 2026 geplant.

Förderaufrufe 2 und 3: (Kommunale Schwimmbäder/Kommunale Sportinfrastruktur)

Die Bekanntmachung ist für Juli 2026 geplant. Kommunen sollen ihre Interessensbekundungen für Förderprojekte bis einschließlich Januar 2027 einreichen können.

b. Sachstand des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten” (916 Mio. Euro):

Die Antragsfrist zum ersten Programmaufruf des Bundesprogramms mit einem Volumen von 333 Mio. Euro ist am 15.1.2026 abgelaufen.

Wie der Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums zu entnehmen ist, haben die Kommunen bundesweit 3.600 Interessensbekundungen mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von 7,5 Mrd. Euro eingereicht.

Die etwa 20-fache Überzeichnung verdeutlicht den enormen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei der Sportinfrastruktur. Voraussichtlich Ende Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags,

welche der eingegangenen Interessensbekundungen eine Projektförderung erhalten sollen.

Für 2026 sind zwei weitere Aufrufe über das Bundesprogramm geplant. Zunächst soll im Frühjahr ein Aufruf (250 Mio. Euro) veröffentlicht werden, der sich ausschließlich an die kommunale Bäderinfrastruktur richtet.

Anschließend soll die zweite Tranche über 333 Mio. Euro zur Sanierung kommunaler Sportstätten über einen neuen Aufruf verteilt werden. Aufgrund der starken Überzeichnung des ersten Aufrufs (s. o.) gehen wir aktuell davon aus,

dass keine inhaltlichen Veränderungen (bspw. die von uns geforderte direkte Antragsberechtigung für Sportvereine) bei diesem letzten Aufruf vorgenommen werden.

Noch unklar ist, ob in der ersten Runde nicht berücksichtigte Projektanträge erneut eingereicht werden müssen oder „automatisch“ im zweiten SKS-Aufruf berücksichtigt werden.

c. Neuer Aufruf des Förderprogramms „Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum“:

Über den diesjährigen Aufruf des Förderprogramms “Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum” stehen etwa 25 Mio. Euro zur Verfügung.

Neben Kommunen sind auch Sportvereine aus Orten und Ortsteilen in NRW mit bis zu 10.000 Einwohner*innen antragsberechtigt und können noch bis zum 15.3.2026 Anträge einreichen.

Gefördert werden können beispielsweise Bewegungsräume, die für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein müssen. Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse, Förderrichtlinie, Förderprojekte auch von Sportvereinen)

sowie notwendige Kontaktdaten für Rückfragen und die Antragsstellung finden sich hier.

II. Antragsstart der Förderprogramme „Förderung der Übungsarbeit“ und „1000×1000“ ab 9. Februar

Auch im Jahr 2026 stellt das Land NRW wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Anträge können ab dem 9.2. bis zum 31.5.2026 gestellt werden.

Für das Programm 1000×1000- Anerkennung für den Sportverein hat das Land in diesem Jahr 1,25 Mio. Euro bereitgestellt. Neu ist ein zusätzlicher Schwerpunkt „Olympische und Paralympische Spiele in NRW“.

Gefördert werden hier Vereinstage, Sportfeste, Austausch- und Informationsformate und weitere Maßnahmen, die die Sichtbarkeit/Wichtigkeit der Bewerbung erhöhen und zur positiven Meinungsbildung in der Bevölkerung beitragen.

Antragsstart ist ebenfalls der 9.2.2026.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weigerding

Geschäftsführer + Breitensportreferent