Förderprogramm „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW“

Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW“ zur Verfügung.

Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln kann die vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten besser genutzt werden.

Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm sind über folgenden Link auf der LSB-Website abrufbar:

https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

Antragsberechtigt sind die Sportvereine im Kreis Mettmann, die einem Sportfachverband angeschlossen sind, der dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen angehört und Mitglied im örtlichen Stadtsportverband sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.

Der Antrag ist beim Kreissportbund Mettmann e.V. einzureichen.

Dem Kreissportbund Mettmann e.V. stehen insgesamt 450.000,- € zur Weiterleitung an die Sportvereine zur Verfügung.

Die Festlegung der Zuschussmodalitäten/Förderhöhen/Auswahlkriterien etc. für die Sportvereine erfolgt in Abstimmung mit den zehn Stadtsportverbänden im Kreis ME.

Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.