Heute informieren wir Sie über folgende Themen:
- Coronaschutzverordnung NRW ab 09.07.2021 – neue Inzidenzstufe 0
- Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für Kinder/Jugendliche in den Ferien
- Coronaschutzverordnung NRW ab 09.07.2021 – neue Inzidenzstufe 0
Heute ist erneut eine Überarbeitung der CoronaSchVO in Kraft getreten, die bis zum 05.08.2021 gilt, nachzulesen hier https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210707_coronaschvo_ab_09.07.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf
Wie Sie sicher schon den Medien entnommen haben, wird darin eine weitere Inzidenzstufe „0“ eingeführt (7-Tage-Inzidenz von 0 bis einschließlich 10). Einen guten Überblick über die Auswirkungen der Verordnung auf die verschiedenen Lebensbereiche bietet die Website des WDR https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/corona-lockdown-regeln-nrw-100.html .
Wo die Stufe 0 verbindlich gilt, wird auf der Website des Gesundheitsministeriums veröffentlicht www.mags.nrw . Derzeit ist dies in fast allen Städten und Kreisen der Fall.
Danach ist die Sportausübung drinnen und draußen ohne Beschränkungen möglich. Die Zuschauerzahlen werden nochmals deutlich angehoben (bis 5.000 draußen ohne Beschränkungen, drinnen mit Test oder Abstand/Maske; bis 25.000 bzw. max. Hälfte der Kapazität draußen und drinnen mit entsprechenden umfassenden Konzepten). Alle Regeln können Sie der beigefügten, aktualisierten Tabelle entnehmen.
Angesichts der seit einigen Tagen wieder steigenden Inzidenzwerte appellieren wir an alle Verantwortungsträger in Sportvereinen, -bünden und -verbänden, weiter umsichtig zu agieren. Damit kann der Sport dazu beitragen, die aktuell positive Situation zu stabilisieren. Dieser Appell erfolgt auch mit Blick auf die notwendige Solidarität mit noch nicht geimpften Personen, hier insbesondere den Kindern und Jugendlichen.
- Extrazeit für Bewegung – Förderung von Bewegung für Kinder/Jugendliche in den Ferien
Nochmals weisen wir auf die Förderung des Schulministeriums für Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien hin, die seit dieser Woche unbürokratisch über unser Förderportal Förderportal (lsb-nrw.de) abrufbar sind. Gefördert wird pauschal mit einem Betrag von 500,- Euro für je 6 Zeitstunden, auch Ferienfreizeiten können bezuschusst werden. Bis heute sind bereits 125 Anträge eingegangen. Bitte fordern Sie Ihre Vereine auf, dieses Angebot zu nutzen und damit den Wiedereinstieg in ein bewegtes Leben für Kinder- und Jugendlich zu unterstützen.