19. Corona-Update vom 12.07.2020
Ab dem 15.07.2020 tritt die erneut aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeit bis zum 11.08.2020. Für den Sport enthält sie drei wesentliche Veränderungen: 30: Nun gilt auch für den nicht-kontaktfreien Sport drinnen die zulässige Höchstzahl von 30 Personen (§ 9 (1)). Aufgrund häufiger Nachfragen ergänzen wir dies mit dem Hinweis, dass in die Weiterlesen …
