Corona-Update 9/2021
Seit heute gilt das gestern veröffentlichte geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021. Den Text haben wir beigefügt und die für die Sportausübung relevanten Passagen gelb markiert. Regeln bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gelten unverändert Hier gelten die bisherigen Regeln der CorSchVO NRW, soweit diese nicht noch geändert werden. Die Weiterlesen …
