{"id":765,"date":"2020-07-10T18:11:18","date_gmt":"2020-07-10T16:11:18","guid":{"rendered":"http:\/\/sportverband-haan.de\/?p=765"},"modified":"2020-07-10T18:11:18","modified_gmt":"2020-07-10T16:11:18","slug":"18-corona-update-vom-09-07-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sportverband-haan.de\/?p=765","title":{"rendered":"18. Corona-update vom 09.07.2020"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit dem 07.07.2020 ist eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie hat eine G\u00fcltigkeit bis zum 15.07.2020. Die einzige relevante Ver\u00e4nderung gegen\u00fcber der Vorg\u00e4ngerversion ist die Verl\u00e4ngerung des Verbots gro\u00dfer Festveranstaltungen vom 31.08. auf den 31.10.2020 in \u00a7 13(4). Wie gewohnt finden Sie das Dokument und weitere Informationen auf unserer Internetseite: <a href=\"https:\/\/www.lsb.nrw\/medien\/news\/artikel\/wiederaufnahme-des-sportbetriebs\">LINK zur Aktuellen Coronaschutzverordnung<\/a><\/p>\n<p>Vom Bund und vom Land NRW wurden einige neue Corona-F\u00f6rderprogramme angek\u00fcndigt, welche m\u00f6glicherweise auch f\u00fcr die Sportorganisationen nutzbar sind. Aktuell liegen zu jedoch noch keine endg\u00fcltigen Ausf\u00fchrungsbestimmungen vor.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>\u201eInvestitionspakt Sport\u201c<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Auf dieses F\u00f6rderprogramm hatten wir bereits in unserem Schreiben vom 03.07. hingewiesen: \u201eDie Bundesregierung hat angek\u00fcndigt, weitere 150 Mill. \u20ac f\u00fcr den Sportst\u00e4ttenbau zur Verf\u00fcgung zu stellen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird dieses Programm in NRW ca. 34 Mill. \u20ac Bundesmittel umfassen und \u00fcber das Bauministerium (MHKBG) als eigenst\u00e4ndiges F\u00f6rderprogramm umgesetzt. Gef\u00f6rdert werden sollen Sanierung, Ausbau etc. von kommunalen Sportanlagen. Der F\u00f6rderaufruf wird in der kommenden Woche erwartet.\u201c<\/p>\n<p>Derzeit gibt es dazu keinen neuen Sachstand.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Sonderprogramm \u201eHeimat, Tradition und Brauchtum\u201c<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein Programm, das \u00e4hnlich der \u201eCorona-Soforthilfe Sport\u201c ausgelegt ist, ist das Programm des Heimatministeriums, zu dem unter: <a href=\"https:\/\/www.mhkbg.nrw\/themen\/heimat\/sonderprogramm-heimat-2020\">LINK zum Sonderprogramm Heimat 2020<\/a> Informationen zu finden sind. Es gilt ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer <u>satzungsgem\u00e4\u00dfen<\/u> Aktivit\u00e4ten den <u>Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum<\/u> zuzuordnen sind. M\u00f6glicherweise trifft diese Voraussetzung auf einige traditionelle Sch\u00fctzen- oder Turnvereine zu, die auch bereits die M\u00f6glichkeit haben, Unterst\u00fctzung durch die Soforthilfe Sport zu beantragen. Das Programm soll zur \u00dcberwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgef\u00e4hrdenden Liquidit\u00e4tsengpasses dienen. Die Unterst\u00fctzung richtet sich nach dem tats\u00e4chlichen Bedarf und betr\u00e4gt maximal 15.000.-\u20ac. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und\/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und\/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein. Antr\u00e4ge k\u00f6nnen voraussichtlich ab dem 15. Juli 2020 gestellt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>\u00dcberbr\u00fcckungshilfe f\u00fcr kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen, die ihren Gesch\u00e4ftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen m\u00fcssen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>\u00dcber dieses neue F\u00f6rderprogramm wurde aktuell am 08.07. erstmals informiert. Nach heutigem Informationsstand\u00a0 umfasst das Programm folgende Eckpunkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Antragsberechtigt sind auch von der Corona-Krise betroffene <strong>gemeinn\u00fctzige Unternehmen und Organisationen,<\/strong> unabh\u00e4ngig von ihrer Rechtsform, die <strong>dauerhaft wirtschaftlich am Markt t\u00e4tig sind <\/strong>(z. B. Jugendbildungsst\u00e4tten, \u00fcberbetriebliche Berufsbildungsst\u00e4tten, Familienferienst\u00e4tten). Bei diesen Unternehmen und Organisationen wird statt auf die Ums\u00e4tze auf <strong>die Einnahmen (einschlie\u00dflich Spenden und Mitgliedsbeitr\u00e4ge)<\/strong><\/li>\n<li>Das <strong>Antragsverfahren<\/strong> wird durch einen <strong>Steuerberater oder Wirtschaftspr\u00fcfer <\/strong>durchgef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Eine Inanspruchnahme der <u>Soforthilfe<\/u> <u>schlie\u00dft die zeitgleiche Inanspruchnahme der \u00dcberbr\u00fcckungshilfe nicht aus<\/u>, jedoch erfolgt bei \u00dcberschneidung des F\u00f6rderzeitraums eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe. Fixkosten k\u00f6nnen nur einmal erstattet werden.<\/li>\n<li>Die Durchf\u00fchrung der F\u00f6rderung, u. a. Antragstellung, Pr\u00fcfung, Bewilligung, Auszahlung und ggfs. R\u00fcckforderung der Bundesmittel erfolgt durch die L\u00e4nder. Sie erfolgt <strong>jedoch komplett digital<\/strong>.<\/li>\n<li><strong><u>Eine Antragstellung ist aktuell noch nicht m\u00f6glich<\/u><\/strong>. Die finalen Abstimmungen laufen derzeit unter Hochdruck.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Land NRW erg\u00e4nzt dies Programm durch die <strong>NRW \u00dcberbr\u00fcckungshilfe Plus<\/strong> f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige, Freiberufler und im Unternehmen t\u00e4tige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit h\u00f6chstens 50 Mitarbeitern<strong>.<\/strong><\/p>\n<p>Weitere Informationen finden Sie hier: <a href=\"https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/ueberbrueckungshilfe\">https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/ueberbrueckungshilfe<\/a><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit dem 07.07.2020 ist eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft. Sie hat eine G\u00fcltigkeit bis zum 15.07.2020. Die einzige relevante Ver\u00e4nderung gegen\u00fcber der Vorg\u00e4ngerversion ist die Verl\u00e4ngerung des Verbots gro\u00dfer Festveranstaltungen vom 31.08. auf den 31.10.2020 in \u00a7 13(4). 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