{"id":1181,"date":"2021-05-27T15:21:51","date_gmt":"2021-05-27T13:21:51","guid":{"rendered":"https:\/\/sportverband-haan.de\/?p=1181"},"modified":"2021-05-27T15:23:56","modified_gmt":"2021-05-27T13:23:56","slug":"corona-update-13-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sportverband-haan.de\/?p=1181","title":{"rendered":"Corona-Update 13\/2021"},"content":{"rendered":"\n<p>Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde gestern eine <strong>neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits morgen, also am 28.05.2021 in Kraft tritt<\/strong>. Darin sind viele Verbesserungen f\u00fcr den Sport aufgegriffen worden, die wir seit langem fordern, siehe hierzu unser Update 12\/2021 vom 20.05.2021!<\/p>\n<p>Die CoronaSchVO ist grunds\u00e4tzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abh\u00e4ngigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges \u00d6ffnungsmodell, Details finden Sie hier:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf\">https:\/\/www.land.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2021-05-26_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf<\/a><\/p>\n<p>In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und St\u00e4dte in NRW befinden, wird regelm\u00e4\u00dfig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums <a href=\"http:\/\/www.mags.nrw\">www.mags.nrw<\/a> ver\u00f6ffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden <strong>Regeln f\u00fcr den Sport haben wir erneut in einer Tabelle<\/strong> f\u00fcr Sie zusammengefasst, siehe Anlage. Besonders zu erw\u00e4hnen sind folgende Punkte:<\/p>\n<p><strong>Wettkampfsport erlaubt<\/strong><\/p>\n<p>Hier k\u00f6nnen wir einen ersten Erfolg f\u00fcr den Verbands- und Vereinsbetrieb vermelden: Grunds\u00e4tzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverst\u00e4ndlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!<\/p>\n<p><strong>Sport drinnen m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p>Ab einer Inzidenz von unter 50 k\u00f6nnen Sporthallen und Fitnessstudios f\u00fcr den Vereinssport wieder ge\u00f6ffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und R\u00fcckverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Schwimmb\u00e4der wieder ge\u00f6ffnet<\/strong><\/p>\n<p>Endlich k\u00f6nnen nun auch die Schwimmb\u00e4der wieder ihren Betrieb aufnehmen. Lange hat der Schwimmverband NRW mit unserer Unterst\u00fctzung darum gek\u00e4mpft, dass auch Hallenb\u00e4der mit ihren guten Rahmenbedingungen f\u00fcr einen sicheren Sportbetrieb wieder ge\u00f6ffnet werden k\u00f6nnen. Zwar ist das diesbez\u00fcgliche Regelwerk in der CoronaSchVO sehr kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders f\u00fcr den Inzidenzbereich ab 50 abw\u00e4rts.<\/p>\n<p><strong>Regeln f\u00fcr die Zulassung von Zuschauern angepasst<\/strong><\/p>\n<p>Ein weiterer, im letzten Update noch unklarer Punkt, wurde ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle Sitzplatzpflicht f\u00fcr Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazit\u00e4t der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzpl\u00e4tzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit f\u00fcr Sportanlagen ohne Sitzpl\u00e4tze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Nun liegt der Ball wieder im Feld des organisierten Sports in NRW, mit den teilweise wiedererlangten Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dass die Vereine dazu in der Lage sind, haben sie gezeigt. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte R\u00fcckverfolgbarkeit m\u00fcssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.<\/p>\n<p>Die Verb\u00e4nde werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sportartangepasst flexibel gestalten m\u00fcssen. Zur alten Normalit\u00e4t ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells noch ein langer Weg. Die B\u00fcnde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete \u00d6ffnungsschritte f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmb\u00e4der abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.<\/p>\n<p><strong>Die neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausf\u00fchrliche Hinweise zur au\u00dfersportlichen Kinder- und Jugendarbeit<\/strong>. Dies ist f\u00fcr die Sportvereine, -verb\u00e4nde und -b\u00fcnde in NRW gerade mit Blick auf die kommenden Sommerferien von gro\u00dfer Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten f\u00fcr Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. <strong>Hierzu werden wir deshalb zusammen mit der Sportjugend NRW n\u00e4chste Woche eine gesonderte, ausf\u00fchrliche Information f\u00fcr Sie zusammenstellen<\/strong>.<\/p>\n<p>Wir danken der Staatskanzlei f\u00fcr die erneut enge und zielf\u00fchrende Abstimmung und Zusammenarbeit im Umfeld der neuen CoronaSchVO. Und wir danken allen Kollegen*innen in unseren Mitgliedsorganisationen, die sich mit Vorschl\u00e4gen, Forderungen, Stellungnahmen und Gespr\u00e4chen regelm\u00e4\u00dfig in diesen kontinuierlichen Prozess einbringen.<\/p>\n<h4><em><strong><a href=\"https:\/\/sportverband-haan.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/Coronaregeln-ab-28.05.2021-Stand-27.05.2021.pdf\">Coronaregeln ab 28.05.2021 Stand 27.05.2021<\/a><\/strong><\/em><\/h4>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde gestern eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits morgen, also am 28.05.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen f\u00fcr den Sport aufgegriffen worden, die wir seit langem fordern, siehe hierzu unser Update 12\/2021 vom 20.05.2021! Die CoronaSchVO ist grunds\u00e4tzlich neu aufgebaut worden. 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