{"id":1069,"date":"2021-04-23T14:43:47","date_gmt":"2021-04-23T12:43:47","guid":{"rendered":"https:\/\/sportverband-haan.de\/?p=1069"},"modified":"2021-04-23T20:51:21","modified_gmt":"2021-04-23T18:51:21","slug":"corona-update-9-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sportverband-haan.de\/?p=1069","title":{"rendered":"Corona-Update 9\/2021"},"content":{"rendered":"\n<p>Seit heute gilt das gestern ver\u00f6ffentlichte ge\u00e4nderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, zun\u00e4chst befristet bis zum 30. Juni 2021. Den Text haben wir beigef\u00fcgt und die f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung relevanten Passagen gelb markiert.<\/p>\n<p><strong>Regeln bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gelten unver\u00e4ndert<\/strong><\/p>\n<p>Hier gelten die bisherigen Regeln der CorSchVO NRW, soweit diese nicht noch ge\u00e4ndert werden. Die aktuelle CorScHVO gilt bis zum 26. April 2021 und wir gehen derzeit nicht davon aus, dass es zu grundlegenden \u00c4nderungen kommen wird.<\/p>\n<p>Stand heute liegen in NRW nur noch die Kreise H\u00f6xter und Coesfeld bei dem ma\u00dfgeblichen Inzidenzwert\u00a0 bis 100 (Angabe ohne Gew\u00e4hr). Hier gilt deshalb unver\u00e4ndert: Sport auf Au\u00dfenanlagen ist m\u00f6glich f\u00fcr<\/p>\n<ol>\n<li>beliebig viele Personen aus einem Haushalt,<\/li>\n<li>bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgez\u00e4hlt werden,<\/li>\n<li>beliebig viele Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgez\u00e4hlt werden,<\/li>\n<li>bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre mit maximal zwei \u00dcbungsleitern\/Trainern\/Betreuern.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Regeln ab einer 7-Tages-Inzidenz von 101<\/strong><\/p>\n<p>Die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von 100 \u00fcberschritten wird. Wichtig ist aber: Wenn die CorSchVO NRW h\u00e4rtere Regeln vorsieht, <u>gelten diese auch fort<\/u>. Lediglich ein <u>Unter<\/u>schreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus einem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW (weitergehende Regeln):<\/p>\n<ol>\n<li>Bundesinfektionsschutzgesetz: Die allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird f\u00fcr allein ausge\u00fcbten Sport verk\u00fcrzt auf 24 bis 5 Uhr (eine Aus\u00fcbung ist jedoch nicht auf Sportanlagen m\u00f6glich).<\/li>\n<li>Bundesinfektionsschutzgesetz: Die \u00d6ffnung von Freizeiteinrichtungen ist grunds\u00e4tzlich untersagt. Relevant f\u00fcr den Sport sind dabei unter anderem die in der beispielhaften Aufz\u00e4hlung von Einrichtungen genannten \u201eFitnessstudios\u201c, \u201eIndoor-Spielpl\u00e4tze\u201c und \u201eBadeanstalten\u201c. Ob mit letzterem auch alle Sport-Schwimmb\u00e4der und Lehrschwimmbecken gemeint sind, in denen nach der CorSchVO NRW seit dem 29. M\u00e4rz wieder Anf\u00e4ngerschwimmausbildungen und Kleinkindschwimmen in 5er-Gruppen m\u00f6glich war, wissen wir derzeit nicht. Wir haben hierzu die Staatskanzlei um Kl\u00e4rung gebeten und informieren Sie baldm\u00f6glichst \u00fcber das Ergebnis.<\/li>\n<li>Sportaus\u00fcbung allgemein:\n<ul>\n<li>Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die \u201ekontaktlose Aus\u00fcbung von Individualsportarten\u201c allein, zu Zweit oder mit Angeh\u00f6rigen des eigenen Hausstandes. Dabei wird nicht zwischen drau\u00dfen und drinnen unterschieden.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Aber: Die CorSchVO NRW l\u00e4sst keine Sportaus\u00fcbung in geschlossenen Sporthallen zu. <u>Deshalb ist die vorgenannte Sportaus\u00fcbung unver\u00e4ndert nur drau\u00dfen m\u00f6glich<\/u>. Mangels einer rechtlichen Definition des Begriffes \u201eIndividualsportarten\u201c empfehlen wir bis auf Weiteres, darunter alle Sportarten zu fassen, die alleine oder zu Zweit kontaktlos ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<ul>\n<li>Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Freien.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Aber: Die CorSAchVO NRW beschr\u00e4nkt dieses Sporttreiben auf <u>Sportanlagen<\/u> unter freiem Himmel.<\/p>\n<p>Die vorgenannten Kindergruppen k\u00f6nnen von ein oder zwei \u00e4lteren Personen angeleitet werden, wenn f\u00fcr diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht \u00e4lter als 24 Stunden ist.<\/p>\n<ul>\n<li>Zugelassen ist der Wettkampf- und Trainingsbetrieb f\u00fcr Angeh\u00f6rige der Bundes- und Landeskader bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Positiv ist festzuhalten, dass die Privilegierung f\u00fcr den Sport in Gruppen f\u00fcr Kinder bis 14 Jahre wenigstens nicht ganz weggefallen ist, selbst bei sehr hohen Inzidenzwerten. Aber die beschriebene Regelung geht aus unserer Sicht erstens an der Wirklichkeit von Sportvereinen und zweitens am nat\u00fcrlichen Bewegungsverhalten von Kindern vorbei. Ob f\u00fcr Gruppen von 5 Kindern der geforderte Aufwand (Kontaktnachverfolgung, Einlassregelung, tagesaktuell getesteter \u00dcbungsleiter) f\u00fcr Sportvereine leistbar ist, sei dahingestellt.<\/p>\n<p>Jeder kann anhand der t\u00e4glich ver\u00f6ffentlichten Zahlen erkennen, wie ernst das Ausma\u00df der Dritten Pandemiewelle ist. Trotzdem oder gerade deswegen blicken wir mit Unverst\u00e4ndnis auf die aus unserer Sicht inkonsistenten Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes f\u00fcr den Sport und haben dies auch \u00f6ffentlich und gegen\u00fcber dem DOSB deutlich gemacht. Viele Formulierungen und Begriffe sind unklar. Hinsichtlich der Verst\u00e4ndlichkeit und Umsetzbarkeit f\u00fcr unsere Vereine fallen wir hinter den m\u00fchsam gemeinsam mit der Landesregierung NRW erarbeiteten, sachgerechten Stand zur\u00fcck. Wir gehen nicht davon aus, dass die offenen Fragen noch im Laufe des heutigen Tages gekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen und informieren Sie deshalb hiermit zun\u00e4chst \u00fcber den grunds\u00e4tzlichen neuen Stand.<\/p>\n<p>Wir w\u00fcnschen Ihnen trotzdem ein sch\u00f6nes Wochenende!<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru\u00df<\/p>\n<p>Stefan Klett\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dr. Christoph Niessen<\/p>\n<p>Pr\u00e4sident\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorstandsvorsitzender<\/p>\n<h3><a href=\"https:\/\/sportverband-haan.de\/wp-content\/uploads\/2021\/04\/Infektionsschutzgesetz-Bund-2021-04-22.pdf\">Download: Infektionsschutzgesetz Bund 2021-04-22<\/a><\/h3>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit heute gilt das gestern ver\u00f6ffentlichte ge\u00e4nderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, zun\u00e4chst befristet bis zum 30. Juni 2021. Den Text haben wir beigef\u00fcgt und die f\u00fcr die Sportaus\u00fcbung relevanten Passagen gelb markiert. Regeln bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gelten unver\u00e4ndert Hier gelten die bisherigen Regeln der CorSchVO NRW, soweit diese nicht noch ge\u00e4ndert werden. Die <a class=\"more-link\" href=\"https:\/\/sportverband-haan.de\/?p=1069\">Weiterlesen\u00a0\u2026<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":335,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[5,7],"tags":[],"class_list":["post-1069","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-ksb-mettmann","category-news"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1069","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1069"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1069\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1075,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1069\/revisions\/1075"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/335"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1069"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1069"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/sportverband-haan.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1069"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}