29. Corona-Update vom 10.11.2020

Im Folgenden informieren wir Sie über folgende Themen:

  1. Rehasport ist ab heute wieder möglich!
  2. Auslegung der CSchVO und mögliche Veränderungen ab 1. Dezember
  3. Soforthilfe Sport NRW wird verlängert!
  4. Coronahilfe Profisport NRW ist gestartet!
  5. „Novemberhilfen“ des Bundes sind noch unklar!
  6. Digitale Mitgliederversammlungen bleiben auch in 2021 möglich!
  7. Sportangebote unter Coronabedingungen sind gut versichert!

  1. Rehasport ab heute wieder möglich! (erneute Änderung der CSchVO)

Überraschend ist heute eine Überarbeitung der CScHVo in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung (§9 1a):

 

Abweichend von Absatz 1 dürfen Sportangebote, an denen eine Teilnahme regelmäßig aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt (vor allem Rehabilitationssport), angeboten und wahrgenommen werden, wenn nur Personen mit einer individuellen ärztlichen Anordnung teilnehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufenthalts in oder auf den in Absatz 1 genannten Einrichtungen mindestens 2 Meter beträgt.“

  1. Auslegung der CSchVO und mögliche Veränderungen ab 1. Dezember

Im Sportparagrafen der CSchVO wurde außerdem eine Präzisierung des Begriffes Individualsport vorgenommen:

„Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.

Diese Präzisierung ändert grundsätzlich nichts an den von der Staatskanzlei uns gegenüber kommunizierten Auslegungen, die wir Ihnen am 1.11.2020 zur Kenntnis gegeben haben. Einzig auf folgende „Erweiterung“ bzw. Klarstellung ist hinzuweisen: Eine Anleitung von zulässigen Sportaktivitäten durch eine*n Übungsleiter*in/Trainer*in ist möglich. Konkrete Beispiele: Das Tennis-Einzel kann selbstverständlich aus einer*m Trainer*in und einer*m Schüler*in bestehen, gleiches z. B. im Reitsport.

Im Kreis der Landessportbünde haben wir am letzten Wochenende dafür geworben, gemeinsam die Ministerpräsidenten*innen der Länder dringend aufzufordern, ab dem 1. Dezember für einheitliche Regelungen im Sportbetrieb zu sorgen. Dieser Wunsch wurde von der deutlichen Mehrheit der Landesportbünde und vom DOSB nicht unterstützt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Wir setzen uns in jedem Fall kontinuierlich dafür ein, dass spätestens ab dem 1.12.2020 wieder mehr Sport möglich wird. Dabei arbeiten wir eng mit der Sportabteilung der Staatskanzlei zusammen. In unsere Gespräche lassen wir auch die vielen Anfragen, die Kritik und die Veränderungswünsche einfließen, die uns aus Ihren Organisationen und von der Vereinsbasis erreichen. Es liegt auf der Hand, dass wir hier immer nur Teilerfolge erzielen können. Wir streben für die nächste Veränderung u.a. an:

–       Erhöhung der Personenzahl/Zahl der Hausstände draußen für kontaktfreien Sport

–       Öffnung der Sporthallen für kontaktfreien Sport

–       Trainingsmöglichkeit auch für Landeskader

  1. Soforthilfe Sport NRW wird verlängert!

Die Antragsfrist für die aktuelle Phase der Soforthilfe endet mit Ablauf des 15.11.2020. Die Staatskanzlei hat nun eine erneute Verlängerung bewilligt. Für diese neue Phase der Soforthilfe sind Anträge vom 16.11.2020 bis zum 15.03.2021 möglich. Die Abwicklung erfolgt weiter über unser Förderportal https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

  1. Coronahilfe Profisport NRW ist gestartet!

Seit dem 1.11.2020 können Anträge über das Förderportal des Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen. Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil des durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen. Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über unser Förderportal https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

  1. „Novemberhilfen“ des Bundes sind noch unklar!

Mit dem Beschluss des Teil-Lockdowns wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes in Höhe von zehn Milliarden Euro angekündigt, die explizit auch für Vereine gelten soll, deren Betrieb aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist. Einige Details zum Programm sind bereits bekannt, siehe Anlage. Demnach ist vorgesehen, Unternehmen eine einmalige Kostenpauschale von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 auszuzahlen. Zudem sollen erneut Anträge für Solo-Selbstständige möglich sein. Inwieweit Sportvereine und -verbände am Ende tatsächlich von diesem Programm profitieren können, hängt einmal mehr von der Ausgestaltung der Antragsvoraussetzungen ab. Wir setzen uns kontinuierlich für eine vereinsfreundliche Umsetzung ein!

  1. Digitale Mitgliederversammlungen bleiben auch in 2021 möglich!

Am 28. Oktober 2020 ist eine Verlängerung von Sonderregelungen im Vereinsrecht bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Damit dürfen auch Vereine, deren Satzung eine digitale Durchführung der Mitgliederversammlung bislang noch nicht vorsieht, trotzdem weiterhin digitale Mitgliederversammlungen durchführen.

  1. Sportangebote unter Coronabedingungen sind gut versichert!

Die Sportversicherung hat ihre Bedingungen erneut vereinsfreundlich an den Sportbetrieb unter Coronabedingungen angepasst. Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

Liebe Kollegen*innen,

wir freuen uns bereits auf den Austausch mit Ihnen im Rahmen der (digitalen) Bünde- und Verbändekonferenzen am 18.11.2020. Spätestens bis dahin verbleiben wir

mit sportlichen Grüßen

Ihr                                  Ihr

Stefan Klett                     Dr. Christoph Niessen

Anlage -Term Sheet Novemberhilfe

Sportversicherung Corornabedingungen