Förderaufruf 1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein 2020

Auch in diesem Jahr stellt die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2020 durchgeführt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreissportbund Mettmann.