Moderne Sportstätte 2022

Der Sportverband Haan hatte die Haaner Sportvereine mit eigenen Sportanlagen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ vorzustellen.  Der Vorstand hatte den Geschäftsführer des Kreissportbundes Mettmann Michael Weigerding als Referenten eingeladen, der die Vereine umfassend über das Förderprogramm und das Antragsverfahren informierte.

Die Landesregierung NRW hat  vor 2 Jahren die beiden Bereiche Sport und Ehrenamt aus den früheren Ministerien ausgelagert und in der Staatskanzlei unter der Staatssekretärin Andrea Milz zusammengefasst.

 Im Bereich Sport wurde 2018 die Initiative „Moderne Sportstätte 2022“ ins Leben gerufen mit einem Budget von 300 Millionen Euro zu Erneuerung und Sanierung vereinseigener Sportanlagen. Seit dem 1.Oktober diesen Jahres können die NRW-Sportvereine Anträge für Umbau, Sanierung und Erweiterung ihrer vereinseigenen Sportanlagen stellen.

Zu der Informationsveranstaltung in Haan waren 5 Sportvereine durch ihre Vorstände vertreten und ließen sich beraten. Insgesamt stehen den Haaner Sportvereinen 411.855 Euro bis 2022 zur Verfügung, denn solange läuft das Förderprogramm.  Mit dem Förderprogramm können bis zu 90 % der Kosten vom Land finanziert werden

Das Verfahren wird eingeleitet, in dem die Anträge der Vereine in das Förderportal des LSB-NRW eingegeben werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Voranträge, in denen die Beschreibung des Objektes mit Skizzen, die Kosten- und Finanzierungsplanung enthalten sein müssen. Alle anwesenden Vereine haben den Ablaufplan sowie die Bedingungen zur Antragsstellung erhalten. Dazu die Namen,Telefon-Nr. und Mail-Adressen der qualifizierten Ansprechpartner beim  LSB-NRW und der Staatskanzlei, um im Bedarfsfall selbst nachfragen zu können.

Die im Förderportal erfassten Anträge werden dem Haaner Sportverband zur Prüfung, Priorisierung und Förderempfehlung vorgelegt. Gleichzeitig werden die Anträge der Stadtverwaltung zugestellt, um deren Einvernehmen zu erlangen.

Es folgt dann die Zustellung der Voranträge an die Staatskanzlei und diese trifft die Förderentscheidung, Die Staatskanzlei benachrichtigt direkt die Vereine den kompletten Zuwendungsantrag mit den Angeboten der beauftragten Firmen und  den Kalkulationen zu stellen. In der Folge wird die NRW-Bank eingeschaltet, die auch die Finanzierung übernimmt.

Der Vorstand des Sportverbandes und die fünf interessierten Verein haben sich darauf geeinigt, dass die Voranträge bis spätestens 31. März 2020 im Förderportal des LSB-NRW eingegeben werden und dann dem Sportverband  zur Bewertung vorliegen sollen. Der Sportverband ist in der Pflicht, dass die Summe aller Anträge nicht die Fördersumme von 411.855 Euro überschreitet. Sollte es dennoch der Fall sein, dann müssen mit den Vereinen Gespräche über eine Reduzierung der Bezuschussungshöhe geführt werden.